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18.11.2008: Information des Bundesverbands Contergangeschädigter e.V. an alle Mitgliedsverbände und Contergangeschädigte

Liebe Mitgliedsverbände, liebe Mitbetroffene,

anbei die Informationen zur Abzinsung bei Kapitalisierungen:
(§ 10 Abs. 2 b) der ab 1. Januar 2009 geltenden Satzung lautet wie folgt: "Abfindungssumme ist der Betrag, der bei einer jährlichen Verzinsung in Höhe der von der Deutschen Bundesbank für den letzten Börsentag des jeweils vorangegangenen September veröffentlichten Rendite börsennotierterBundeswertpapiere (Zeitreihe WT 0115) die monatliche Rente für den gesamten Abfindungszeitraum sicherstellen würde. Dieser Zinssatz gilt vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres und findet auf alle Anträge auf Kapitalisierung Anwendung, die in diesem Zeitraum eingehen. Die Stiftung gibt den jeweils gültigen Zinssatz auf ihrer Internetseite oder in einer von ihr bestimmten sonstige Weise öffentlich bekannt. Eine Änderung der Verzinsung nach Satz 1 führt nicht zu einer nachträglichen Anpassung bereits bestandskräftiger Bescheide über die Kapitalisierung."

Nach hiesiger Kenntnis entspricht der Zinssatz von 4,01 % der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere am 30.9.2008. Dieser Zinssatz gilt gemäß § 10 Abs. 2 b) der neu gefassten Satzung dann bis zum 30.09.2009.

Für eventuelle Rückfragen steht euch die Conterganstiftung für behinderte Menschen unter folgender Adresse zur Verfügung:

Margit Hudelmaier (1. Vorsitzende)
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Tel: 069 - 3660 7319
E-Mail: info@conterganstiftung.de