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24.03.09: Information des Bundesverbands Contergangeschädigter e.V. an alle Mitgliedsverbände und Contergangeschädigte

Liebe Mitgliedsverbände, liebe Mitbetroffene,

am 03.Dezember 2008 hatten uns die Regierungsfraktionen die vom Bundesfamilienministerium erarbeitete Formulierungshilfe zum Entwurf eines Zweiten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes übersandt. Umgehend hatte ich diese an euch mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Die bis zum 14. Januar 2009 eingegangenen Rückmeldungen wurden, wie auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22. November 2008 beschlossen, mit Herrn Freytag zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt und den Regierungsfraktionen zur weiteren Beratung übersandt.

Anbei nun der überarbeitete Gesetzesentwurf eines Zweiten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes, in dem unsere Wünsche und Anregungen weitgehend berücksichtigt wurden.

Eine ganz wichtige Änderung ist, dass all diejenigen, die bisher von der Ausschlussfrist betroffenen waren, künftig Leistungen erhalten sollen, was einer Aufhebung der Ausschlussfrist gleichkommt. Sie müssten ab Juli 2009 einen entsprechenden Antrag bei der Stiftung stellen. Damit würde eine langjährige Forderung von uns endlich erfüllt!

Weiterhin soll es zu einer Dynamisierung der monatlichen Leistungen kommen, d. h. die bisherigen Conterganrenten sollen künftig automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst werden. Auch dies wird von uns schon lange gefordert!

Vorgesehen ist auch, dass der Bund alle Verwaltungskosten der Stiftung übernimmt, so dass die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert für uns zur Verfügung stehen.

Die Laufzeit der jährlichen Sonderzahlungen wurde jetzt auf 25 Jahre verkürzt. Geplant waren ursprünglich 35 Jahre. Der überarbeitete Entwurf wird nun allen Parlamentariern übersandt. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungsvorschläge von dieser Seite noch kommen, bevor das Ganze in das parlamentarische Verfahren geht.

Herr Freytag wird den Entwurf umgehend prüfen.


Margit Hudelmaier



>> Zum Änderungsentwurf